Über die Vergütung der Heilpraktikerleistung
Heilpraktiker üben einen freien Beruf aus und können entsprechend dem Sozialgesetzbuch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen abrechnen.
Die Honorarabrechnung wird mit dem Patienten auf der Grundlage privater Vereinbarung erfolgen.
Privat krankenversicherte Patienten sollten rechtzeitig eine Übernahme der Heilpraktikerkosten mit der Kasse abklären.