Über die Vergütung der Heilpraktikerleistung | |
Heilpraktiker üben einen freien Beruf aus und können entsprechend dem Sozialgesetzbuch
nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen abrechnen. Die Honorarabrechnung wird mit dem Patienten auf der Grundlage privater Vereinbarung erfolgen. Privat krankenversicherte Patienten sollten rechtzeitig eine Übernahme der Heilpraktikerkosten mit der Kasse abklären. |